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Wann kann Frühförderung erfolgen?
Die Frühförderung durch die Landesschule ist ein freiwilliges Angebot und für die Familien kostenfrei. Sie findet unabhängig davon statt, welche Schule Ihr Kind später besuchen wird.
Die Finanzierung erfolgt auf Antragstellung über die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung. Wenn Sie für Ihr Kind Frühförderung beantragen möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.
Wenn auf Ihr Kind eine oder mehrere der folgenden Aussagen zutrifft, kann Frühförderung beantragt werden:
- Ihr Kind ist sehbehindert oder blind.
- Ihr Kind weist neben einer Sehschädigung weitere Behinderungen oder Beeinträchtigungen auf.
- Ihr Kind ist neben der Sehschädigung stark in seiner Entwicklung verzögert.
- Bei Ihrem Kind fallen Störungen in der visuellen Wahrnehmung und Verarbeitung auf.