Bildungsgang Förderschwerpunkt Lernen

Besteht neben dem Förderbedarf im Bereich des Sehens und der visuellen Wahrnehmung bzw. aufgrund der Blindheit weiterer zusätzlicher besonderer Förderbedarf im Bereich des schulischen Lernens, der Leistung sowie des Lernverhaltens, werden die Schülerinnen und Schüler nach den Lehrplänen der Schule für Lernbehinderte, modifiziert nach den Erfordernissen, die sich aus der Sehbeeinträchtigung ergeben, unterrichtet.

Der Bildungsgang Förderschwerpunkt Lernen führt mit dem Abschluss des 10. Schuljahres zur „besonderen Form der Berufsreife“, an den sich in der Regel weiterführende, berufsorientierte Bildungsangebote anschließen.

Der Abschluss ermöglicht darüber hinaus über den erfolgreichen freiwilligen Besuch eines 10. Schuljahres der Hauptschule oder den erfolgreichen Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres BVJ den Erwerb der Qualifikation der Berufsreife (früher: Hauptschulabschluss).