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Landesblindenschule-Neuwied - Kurzzeitbetreuung
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Kurzzeitbetreuung

freizeitspassFreizeitspass

Liebe Eltern,
es gibt viele Gründe Ihr Kind für eine kurze Zeit zur Pflege und Betreuung in vertrauensvolle Hände zu geben:

  • Krankheit und Erschöpfung,
  • um sich die Kraft zur Pflege Ihres Kindes zu erhalten, planen Sie einen Kuraufenthalt,
  • Familie und Freunde kommen oft zu kurz - einmal nur „Zeit für sich selbst haben“,
  • Ihr Kind möchte einmal Ferien alleine machen und freut sich darauf, Neues kennen zu lernen, in neuer Umgebung neue Freunde und Eindrücke zu gewinnen,
  • eine Notsituation in der Familie.

Wir bieten Ihnen zu Ihrer Entlastung bei der täglichen Betreuung Ihres Kindes für einen begrenzten Zeitraum die Aufnahme Ihres Sohnes/Ihrer Tochter in eine Internatsgruppe im Rahmen der Kurzzeitbetreuung oder Verhinderungspflege an.

Die Plätze stehen Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zur Verfügung.

abendritualAbendritual

Unsere Angebote:

Unseren Kurzzeitgästen bieten wir in den bestehenden Internatsgruppen eine Atmosphäre, in der sich die Kinder wohlfühlen und sie Kontakte zu anderen aufnehmen können. Es bleibt Zeit und Raum, um auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen einzugehen. Medizinische und therapeutische Maßnahmen können in unserem Hause weitergeführt werden. Sollten Kindertagesstätte oder Schule in der Nähe sein, ist dieser Besuch auch weiterhin möglich.

Freizeitangebote individuell gestaltet oder in Gruppen sind ein zentrales Anliegen. Dazu stehen in unserer Einrichtung zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung.

In einem intensiven Aufnahmegespräch können alle wichtigen Informationen ausgetauscht werden.

Die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung werden in den Wohngruppen rund um die Uhr von pädagogischen und pflegerischen Fachkräften betreut.

Unser Ziel ist es, Eltern und Sorgeberechtigte zu entlasten, so dass sie die Auszeit beruhigt und entspannt annehmen können.

 

entspannung im snoezelen raumEntspannung im Snoezelen-Raum

Finanzierung des Aufenthaltes:

  • Antrag bei der Krankenkasse auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Die Restkosten müssen zur Übernahme bei der Sozialabteilung der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht werden.
  • Ggf. muss ein Antrag zur Übernahme der Gesamtkosten bei der Stadt- oder Kreisverwaltung gestellt werden.

Anmeldung:

Die Kontaktaufnahme kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung selbst benötigen wir in schriftlicher Form. Unsere Ansprechpartnerinnen für Kurzzeitbetreuung werden Sie zu einem Kontaktbesuch in unser Haus einladen. Es ist auch ein Besuch bei Ihnen zu Hause möglich, um sich kennenzulernen und alle wichtigen Informationen auszutauschen.

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